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Ausschreibung 2025

Es ist wieder soweit! Mit großer Freude dürfen wir verkünden, dass wir unsere Bonner Stadtschreiberin, unseren Bonner Stadtschreiber 2025 suchen! Die Ausschreibung ist ab sofort eröffnet! Nach Julia von Lucadou 2018, Thomas de Padova 2019, Ulla Lenze 2020, David Wagner 2021, Albrecht Selge 2022, Stefanie de Velasco 2023 und Kristof Magnusson 2024 vergibt der Verein Lese-Kultur-Godesberg e.V. erneut das Ferdinande Boxberger Literaturstipendium.

Ausschreibung

Die Stipendiatin, der Stipendiat wird zu einer Antrittslesung aus eigenen Texten in der Parkbuchhandlung oder an anderer Stelle und Lesungen an Schulen eingeladen. Möglich und wünschenswert wären weitere Aktivitäten, die mit dem Verein abgesprochen werden. Lesungen mit fremden Trägern oder Buchhandlungen sind mit dem Verein abzustimmen. Es besteht Residenzpflicht (in Bad Godesberg) während der Dauer des Stipendiums. Die Bonner Stadtschreiberin, der Bonner Stadtschreiber erhält für die Zeit des Aufenthalts eine monatliche Zuwendung von 2.500 Euro und eine kostenlose Unterbringung in Bad Godesberg.

Bewerbungen

Bewerbungen (Vita und kurze Selbstdarstellung) richten Sie bitte ab sofort online an:

Barbara Ter-Nedden/Amélie Koenigs/Irina Rozovik

Lese-Kultur Godesberg e.V.
lese-kultur-godesberg@gmx.de

Bewerbungen, die bis zum 30.06.2025 eingegangen sind, werden berücksichtigt. Das Stipendium soll ab dem 01.08.2025, spätestens 01.09.2025 beginnen.

Das Ferdinande Boxberger Stipendium in Kürze:

  • Aufenthaltsstipendium
  • Dauer: 3 Monate
  • richtet sich an deutsch schreibende Autorinnen und Autoren, Publizisten, schriftstellerisch tätige Künstlerinnen bzw. Künstler
  • mindestens eine selbstständige, in einem Publikumsverlag herausgegebene Publikation
  • 2.500 € pro Monat
  • kostenlose Unterkunft
  • Residenzpflicht während des Stipendiums
  • eine Einführungslesung und eine Abschiedslesung
  • Lesungen an Bad Godesberger Schulen (Oberstufe)
  • ggf. weitere Lesungen/Veranstaltungen in Kooperation mit der Parkbuchhandlung
  • Lesungen mit fremden Trägern oder Buchhandlungen sind mit dem Verein abzustimmen
  • Beginn zum 1.8. oder 1.9.